Auf Grundlage des Generalpachtvertrages mit der Stadt Mülheim an der Ruhr
und der derzeit gültigen Garten- und Bauordnung finden in diesem Jahr wieder die Anlagengesamtbegehungen statt.
SCHWERPUNKTE DER BEGEHUNG WERDEN SEIN:
KLEINGÄRTNERISCHE NUTZUNG:
Tatsächlich genutzte Anbauflächen für Obst, Gemüse, Kräuter, Schnittblumen und ähnliches, Pflegezustand des Kleingartens.
UNZULÄSSIGE ANPFLANZUNGEN:
Kirschlorbeer/Lorbeerkirsche, Schilfe, hohe Gräser mit einem Blühstand über 1 m Höhe, immergrüne Nadelgehölze (auch an den Grenzen zu den Wegen), Walnussbäume und so weiter. Entfernung zwingend, je eher, je besser. Die Vogelschutzzeit (01.03. j. J. – 30.09. j. J.) ist dabei zu beachten.
BAULICHE ANLAGEN:
Abgleich zwischen tatsächlich vorhandenen baulichen Anlagen (Gerätehaus, Gewächshaus, Grillkamin, Spielgeräte usw.) und vorliegenden Genehmigungen oder Duldungen. Feststellung der Zulässigkeit von baulichen Anlagen in den Einzelgärten.
VERSIEGELTE/VERDICHTETE FLÄCHEN:
Einschätzung über zulässigen Flächen und Flächen mit Rückbauforderungen. Folien in und auf den Böden sind zu entfernen. Die Mikroorganismen benötigen den Luftaustausch. Das Regenwasser muss ungehindert im Boden versickern können.
PFLEGEZUSTAND DER KLEINGARTENANLAGE:
Mit den angrenzenden Flächen (evtl. Entsorgung von Grünschnitt und Gartenabfällen außerhalb der Kleingärten). Evtl. vorhandene Ablagerungen sind zu entfernen.
Die Wegepflege innerhalb der Anlage steht ebenfalls im Fokus.
Während der Begehung stehen wir für Gespräche, Fragen usw. zur Verfügung.