Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu organisatorischen Themen wie Kleingarten, Kleingärtnervereine und die Mitgliedschaft in einem Kleingärtnerverein. Dieser Bereich wird stetig von uns erweitert.
Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Die Verpachtung freier Parzellen erfolgt ausschließlich im Auftrag und Namen des Verbandes über den Vorstand des jeweiligen Vereins. Der Verband hat mit der Stadt Mülheim an der Ruhr einen Generalpachtvertrag über 24 Kleingartenanlagen, verwaltet durch 23 Vereine, auf dem Stadtgebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr geschlossen. Die Vereine verwalten im Namen und Auftrag des Verbandes diese Kleingartenanlagen.
Der Verband, bestehend aus dem durch die Vereine gewählten Vorstand und den angeschlossenen Vereinen, hat keinen Einfluss auf die Vergabe freier Parzellen. Jeder Verein entscheidet selbstständig über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Wählen Sie eine der Kleingartenanlagen aus, besuchen Sie diese Anlage mehrfach um zu erfahren, ob Sie sich die Mitgliedschaft und ein Gärtnern in dem Verein vorstellen können.
Die Hauptwege sind tagsüber öffentlich zugänglich. In Schaukästen des Vereins finden Sie die aktuellen Angaben zur Kontaktaufnahme mit Vorstandsmitgliedern. Wenden Sie sich an den entsprechenden Vereinsvorstand. Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird gerne in einem Gespräch Ihre Fragen beantworten.
Haben Sie die passende Gartenanlage gefunden, dann beantragen Sie die Mitgliedschaft beim geschäftsführenden Vorstand in dem Kleingärtnerverein. Erst nach Erwerb der Vereinsmitgliedschaft ist die Verpachtung einer freien Parzelle möglich. Entweder setzt der Vorstand Sie auf die Liste der Gartenbewerber oder es gibt einen freien Garten, der Ihnen sofort zur Pacht angeboten werden kann.
Wichtiger Hinweis:
Wir weisen darauf hin, keinerlei Zahlungen an den abgebenden Pächter zu leisten, bevor Sie eine gültige Zusage durch den Vorstand für die Kleingartenparzelle erhalten haben. Ausschließlich der Vereinsvorstand entscheidet über den Nachfolgepächter. Der abgebende Pächter hat kein Mitspracherecht!
Mit welchen Kosten sollte ich rechnen?
Einmalige Kosten beim Erwerb der Aufbauten und Anpflanzungen, die auf der Parzelle verbleiben: Die zu zahlende Entschädigungssumme für Gartenlaube in einfacher Bauweise (ohne Einrichtungsinventar), Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen – soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung zulässig sind – wird von einem beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. ausgebildeten und in Mülheim an der Ruhr durch den Verband zugelassenen – Wertermittler nach vorgegebenen Richtlinien festgelegt.
Laufende Kosten:
- Pachtzins
- Mitgliedsbeitrag für Verein, Verband, Landesverband
- Wasser/Abwasser
- Strom
- Anteilige Verbrauchsgebühren Verein
- Versicherung
- Umlagen Verein (Beispiel: Infrastrukturfond zum Erhalt u. Erneuerung von Wegen, Wegbeleuchtung, Wasserleitungen auf dem Vereinsgelände, nicht jedoch auf der Parzelle)
- Umlagen Verband
sonstige laufende Kosten:
- Pflanzen
- Samen
- Gartengeräte usw.
Nach welchen Regeln gestaltet sich das Kleingartenleben?
Grundlagen sind das Bundeskleingartengesetz, städtische Verordnungen und Verträge sowie die Satzungen und Beschlüsse der jeweiligen Vereine sowie des Verbandes sowie der Kleingartenpachtvertrag mit der Garten- und Bauordnung.
Kleingärtner verpflichten sich mit dem Beitritt in den Verein, die Beschlüsse des jeweiligen Kleingärtnervereins anzuerkennen. Durch ihre Unterschrift akzeptieren Sie die Regeln der Verträge, Ordnungen, Satzungen und Beschlüsse.
Sie gehen verschiedene Rechtsverhältnisse ein.
Einerseits werden Sie Mitglied im Verein, andererseits werden Sie ggf. Pächter einer Kleingartenparzelle. Als Mitglied sind Sie verpflichtet fällige Vereinsbeiträge an den Verein zu entrichten. Als Kleingartenpächter sind Sie zudem verpflichtet fällige Pacht, Gebühren und Beiträge zu zahlen. Die Pacht sowie Verbandsbeiträge erhebt der Vereinsvorstand bei Ihnen im Auftrag und Namen des Verbandes.
Was ist Gemeinschaftsarbeit?
Die aktive Teilnahme am Vereinsleben sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Gemeinschaftsarbeiten und Gemeinschaftsstunden ist zum Erhalt der Kleingartenanlage notwendig. Während der Gemeinschaftarbeit werden Wege, Plätze, Sitzgelegenheiten, Außenzaunanlagen und vieles mehr zumeist gemeinschaftlich instandgehalten. Gemeinschaftsarbeit ist nicht nur Vertragsbestandteil des Pachtvertrages und der Vereinssatzung, sie ist vielmehr auch die Möglichkeit für die Vereinsmitglieder zum sozialen Austausch.
Jeder Verein ist eine Gemeinschaftsleistung. Die Kleingartenanlage ist Bestandteil des öffentlichen Grüns der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Die Gesamtanlage (Wege, Plätze, Spielplatze) dient der Erholung und Freizeitgestaltung aller Menschen in Mülheim an der Ruhr und es ist Aufgabe aller Mitglieder diese zu pflegen und Instand zu halten.
Jeder Verein legt für diese Arbeiten die Anzahl der zum Erhalt oder Erneuerung notwendigen Stunden, die innerhalb des jeweils laufenden Jahres erledigt werden müssen, fest. Diese Festlegung wird in der Mitgliederversammlung durch die Mitglieder mit Pachtvertrag beschlossen. Mitglieder ohne Pachtvertrag dürfen nicht darüber abstimmen.
Wo bekomme ich fachliche Beratung und Betreuung in Bezug auf das Gärtnern?
In jedem Verein finden sich engagierte Kleingärtner, die ihr Wissen teilen und Tipps und Tricks weitergeben.
Für die fachliche Beratung und Betreuung der Kleingärtner ist der Fachberater (ein Vorstandsmitglied) der richtige Ansprechpartner.
Fachberater für das Kleingartenwesen werden für uns beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e.V. ausgebildet. Diese Ausbildung absolvieren die künftigen Fachberater ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten sie ein Zertifikat, das sie berechtigt in der Fachberatung tätig zu sein.
Mit dem umfangreichen Wissen, was die Fachberater während ihrer Ausbildung erwerben, sind sie kompetente Partner jedes Kleingärtners.
Was ist Pachtgegenstand? Wem gehören die baulichen Anlagen auf der Parzelle?
Der Verein als Verwalter verpachtet im Namen und Auftrag des Verbandes die Kleingartenparzelle, also nur die Fläche ohne Aufbauten (ober- und unterirdisch) und Anpflanzungen. Städtische Kleingartenparzellen in Mülheim an der Ruhr sind nicht amtlich vermessen und werden mit einer ca. m²-Angabe verpachtet.
Bauliche Anlagen (ober- und unterirdisch) gehören dem Pächter. Er ist Eigentümer der Aufbauten und Anpflanzungen. Als Eigentümer muss sich der Pächter an die Vorgaben aus der Garten- und Bauordnung halten. Diese ist mit Zustimmung der Stadt Mülheim an der Ruhr von den Mitgliedern des Verbandes (23 Vereine) beschlossen wurden.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr hat verschiedene Laubentypen für die Kleingartenanlagen genehmigt. Jede bauliche Änderung am Baukörper oder Dachstuhl, die nicht durch den Verband vorab schriftlich genehmigt wurde, kann zum Verlust der Genehmgigung führen, und damit zu Rückbauforderungen zu Lasten des Pächters als Eigentümer der Laube.
Zu den baulichen Anlagen gehören neben der Laube – als Scheinbestandteil auf der Parzelle – auch kleingärtnerisch notwendige Nebenanlagen wie Wege, Wasserleitungen, Wasserzapfstellen, Kompostanlagen, Gewächshaus, Rankhilfen für Kletterpflanzen und ähnliches.
Für beinahe alle baulichen Anlagen im Kleingarten sind Genehmigungen oder Duldungen notwendig. Erst bauen und anschließend fragen bringt nicht nur dem Pächter schlechte Laune, sondern auch dem ehrenamtlich tätigen Vorständen viel Arbeit.
Bei baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind immer die Grenzabstände zu allen Grenzen einzuhalten.
unzulässige Anpflanzungen im Kleingarten
Verschieden Anpflanzungen sind in den durch den Verband verpachteten Kleingartenanlagen unzulässig.
Die betrifft unter anderem: Laub- und Nadelbäume, Kirschlorbeer (Lorbeerkirsche – Prunus laurocerasus), Chinaschilf (mit seinen Unterarten wie Zebragras) und Bambus sowie Walnussbäume.
Unzulässige Anpflanzugen sind unter Punkt 10 der Garten- und Bauordnung und Anlage 2 hinterlegt.