Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu organisatorischen Themen wie Kleingarten, Kleingärtnervereine und die Mitgliedschaft in einem Kleingärtnerverein. Dieser Bereich wird stetig von uns erweitert.

 

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Die Verpachtung freier Parzellen erfolgt ausschließlich über den Vorstand des jeweiligen Vereins. Der Kreisverband hat keinen Einfluss auf die Vergabe.

Wählen Sie eine der Kleingartenanlagen aus, besuchen Sie diese Anlage mehrfach um zu erfahren, ob Sie sich ein Gärtnern in dem Verein vorstellen können. 

Die Hauptwege sind öffentlich zugänglich. In Schaukästen des Vereins finden Sie die aktuellen Angaben zur Kontaktaufnahme. Wenden Sie sich an den entsprechenden Vereinsvorstand. Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird gerne in einem Gespräch Ihre Fragen beantworten.

Haben Sie die passende Gartenanlage gefunden, dann werden Sie Mitglied in dem Kleingärtnerverein. Entweder setzt die/der Vorsitzende Sie auf die Liste der Gartenbewerberinnen und Gartenbewerber oder es gibt einen freien Garten, der Ihnen sofort zur Pacht angeboten werden kann.

Wir helfen gerne bei der Kontaktaufnahme, wenn Sie keinen Ansprechpartner finden.

Wichtiger Hinweis:
Wir weisen darauf hin, keinerlei Zahlungen zu leisten, bevor Sie einen gültigen Pachtvertrag für die Kleingartenparzelle abgeschlossen haben.

Mit welchen Kosten sollte ein(e) Gartenfreund*in rechnen?

Einmalige Kosten beim Erwerb der Kleingartenparzelle:
Die zu zahlende Entschädigungssumme für Gartenlaube, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen – soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung zulässig sind – wird von einem Wertermittler nach vorgegebenen Richtlinien festgelegt.

Laufende Kosten:

  • Pachtzins
  • Mitgliedsbeitrag
  • Wasser/Abwasser
  • Strom
  • Anteilige Verbrauchsgebühren Verein
  • Versicherung
  • Ggf. Investitionspauschale

sonstige laufende Kosten:

  • Pflanzen
  • Samen
  • Gartengeräte
    usw.

Nach welchen Regeln gestaltet sich das Kleingartenleben?

Grundlagen sind das Bundeskleingartengesetz, städtische Verordnungen und Verträge sowie die Satzungen und Beschlüsse der jeweiligen Vereine.
Kleingärtnerinnen und Kleingärtner verpflichten sich mit dem Beitritt in den Verein und mit ihrer Unterschrift, die Beschlüsse des jeweiligen Kleingärtnervereins anzuerkennen. Sie verpflichten sich, fällige Pacht, Gebühren und Beiträge zu zahlen.

Was ist Gemeinschaftsarbeit?

Gemeinschaftsarbeit bezeichnet die Tätigkeiten, die im Kleingärtnerverein im öffentlichen Bereich durchgeführt werden müssen.
Jeder Verein legt für diese Arbeiten die Anzahl der zu leistenden Stunden, die innerhalb des jeweils laufenden Jahres erledigt werden müssen, per Mitgliedsbeschluss fest. Diese Stunden sind mit einem Betrag X festgelegt. Wer seine Gemeinschaftsarbeiten nicht leistet, wird in aller Regel den festgelegten Betrag zahlen müssen. Dieser wird eingesetzt, um noch ausstehende Arbeiten durchführen zu lassen.