
Personen, die mit den Pächtern in einer häuslichen Gemeinschaft leben (Ehepartner, Lebensgefährten und deren Kinder) dürfen die Parzelle ebenfalls betreten.
Beachten Sie jedoch auch in der Anlage das Kontaktverbot! – Der übliche „Plausch über den Gartenzaun“ mit den lieben Nachbarn sollte tabu sein oder nur in entsprechender Entfernung voneinander stattfinden.
Bleiben Sie gesund!