Die Delegierten der Vereine haben die Änderung der Garten- und Bauordnung (GuB) beschlossen.
Diesem Beschluss gingen Beratungen der Fachberater aus den Vereinen voraus.
Die unzulässigen Anpflanzungen werden künftig unter dem Punkt 10.10 fett gedruckt dargestellt, Ausnahme sind hohe Gräser ab 1,20 m Höhe inkl. Blühstand. Diese verbleiben wie bisher.
Anlage 2 wurde überarbeitet sowie redaktionelle Änderungen der GuB vorgenommen.