Im September 2025 wurden die meisten Kleingartenanlagen gemeinsam mit Mitarbeitern der Feuer-wehr, den Vereinsvorständen und dem Kreisverband begangen. Dabei wurde ein Sicherheitskonzept erstellt, dass im Falle eines Falles Rettungsdiensten das Auffinden im Notfall (Rettungseinsatz) schnell ermöglichen kann.

Jeder Kleingartenpächter wird im Jahr 2026 mit einem Flyer ausgestattet, auf denen sämtliche relevanten Angaben hinterlegt sind, die es braucht, wenn der Notruf gewählt werden muss. Die Flyer sollten am besten in der Laube hinterlegt werden, denn zu Hause werden diese keine Hilfe darstellen.

Alle Gärten müssen eine – von außen – gut sichtbare Nummer aufweisen.

Mit der Feuerwehr wurde der Standort rechts am Eingang festgelegt. So kann im Notfall, auch bei geöffnetem Eingangstor, der Einsatzort gefunden werden.

Alle Kleingartenpächter/innen sind aufgerufen, die Vereinsvorstände zu unterstützen. Es geht im Notfall vielleicht genau um Ihr Leben.

Wichtig: Kleingartenanlagen sind öffentliche Grünanlage. Das bedeutet, so lange sich auch nur 1 Person in der Kleingartenanlage befindet, muss die Kleingartenanlage zwingend zugänglich sein. Dies ist kein Wunsch des Vereinsvorstandes oder des Kreisverbandes, sondern eine Festlegung der Rettungsdienste.

Text: KB