Haben Sie sich immer schon einmal gefragt, was vor dem Pächterwechsel zu beachten ist?
Sie haben ihr Pachtverhältnis wirksam zum 31.11. des Jahres gekündigt und bereits vom Vereinsvorstand eine Kündigungsbestätigung erhalten? Wie und an wen erfolgt nun die Gartenübergabe und was haben Sie noch zu beachten? Wer ermittelt den Wert des Gartens und somit den Betrag, der Ihnen zusteht?
Eine zusammengestellte Information finden Sie hier und im Downloadbereich dieser Seite.